Die jüngste Entscheidung des BAG zur Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung hat viele Fragen aufgeworfen. Aus Sicht der Arbeitgeber sind sie besorgt über die Umsetzung und Einhaltung der neuen Vorschriften.

In diesem Zusammenhang hat Rechtsanwalt Dr. Michael Bachner um Klärung von 7 wesentlichen Fragen zur Arbeitszeiterfassung gebeten:

1. Gilt der Beschluss zur Arbeitszeiterfassung auch für AT-Beschäftigte/Arbeitnehmer mit Vertrauensarbeitszeit?
2. Gibt es Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung, z.B. bei Home-Office-Arbeit?
3. Wie müssen Überstunden aufgezeichnet werden?
4. Ist zusätzlicher Personalaufwand notwendig für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten?
5. Wer ist für die Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig?
6. Welche Sanktionen können im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verhängt werden?
7. Führt die Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung nur dazu, dass die Arbeitszeit erfasst wird, oder können/müssen weitere Schritte daraus abgeleitet werden, da die bloße Aufzeichnung noch keine Maßnahme zur Verbesserung des Arbeitsschutzes ist?

Die Antworten auf diese Fragen waren eindeutig: Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten muss für alle Beschäftigten erfolgen, auch für diejenigen mit Vertrauensarbeitszeit. Für Heimarbeit gibt es Ausnahmen, aber Überstunden müssen aufgezeichnet werden. Das hängt von der Größe und Art des Unternehmens ab, aber für die Arbeitszeiterfassung kann zusätzliches Personal erforderlich sein. Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Arbeitsaufsichtsbehörden müssen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung können Sanktionen verhängt werden, und über die Arbeitszeiterfassung hinaus müssen weitere Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ergriffen werden.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung verstehen und einhalten. Die Entscheidung des BAG hat die Pflichten von Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitsinspektoren in dieser Hinsicht geklärt und sollte als Chance genutzt werden, um jederzeit ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Wenn du Fragen zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung hast oder weitere Informationen benötigst, wende dich gerne an mich. Ich würde mich freuen, dich zu beraten!

Cornel Dolff / info@archtime.net