Mit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt wurde Deutschland verpflichtet, eine verpflichtende Zeiterfassung einzuführen. Ab 2023 sind Unternehmen nach EU-Recht verpflichtet, Daten über den Beginn und das Ende des Arbeitstages ihrer Beschäftigten sowie die Pausen zu erfassen und zu speichern. Diese Vorschrift soll das seit 1977 geltende Arbeitszeitgesetz durchzusetzen und sicherzustellen, dass die Arbeitgeber die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen einhalten. Mit diesem Urteil wird es in Deutschland keine Vertrauensarbeitszeit mehr geben.
Die neue Rechtslage erfordert auch eine klare Definition der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Pausen. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften eingehalten werden, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung muss für Unternehmen nicht unbedingt mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sein, wenn digitale Lösungen genutzt werden. Das macht es den Arbeitgebern leichter, die Vorschriften einzuhalten. Sie schützen ihre Beschäftigten und sorgen für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen, und dürfte den Unternehmen langfristig auch Vorteile bringen. Sie hilft ihnen, mögliche finanzielle Verluste durch Gesetzesverstöße zu vermeiden und ihren Ruf als zuverlässiger Arbeitgeber zu schützen.

Jetzt ist es es liegt an den Unternehmen, dafür zu sorgen, dass sie über das richtige System verfügen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Rechte ihrer Beschäftigten zu schützen.

Wenn du Fragen zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassung hast oder weitere Informationen benötigst, wende dich gerne an mich. Ich würde mich freuen, dich zu beraten!

Cornel Dolff / info@archtime.net